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Umfrage zur Akzeptanz der PPWR – Interpretation der Ergebnisse

Umfrage zur Akzeptanz der PPWR – Interpretation der Ergebnisse

Am 15. Juli 2024 haben wir die Ergebnisse unserer Online-Umfrage zur Akzeptanz spezifischer Vorschriften aus der europäischen Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) veröffentlicht. Der Großteil der Teilnehmenden unterstützt die bevorstehenden Verbote bestimmter Verpackungstypen. Doch wie ist diese doch relativ klare Ansicht einzuordnen? Und was bedeuten die Regularien aus Sicht der Hersteller/Marken und Inverkehrbringer?

In diesem zweiten Beitrag rund um unsere Befragung interpretieren wir die Resultate noch einmal etwas eingehender und erörtern zudem, wie bestimmte Vorschriften genau lauten und welche Herausforderungen sich für Hersteller, Händler und Verbraucher ergeben.

Warum Konsumenten die Verbote bestimmter Verpackungstypen mehrheitlich unterstützen

Im ersten Moment mag es durchaus ein wenig verwundern, dass viele Verbraucher offenbar gerne bereit sind, auf bestimmte Verpackungstypen zu verzichten, schließlich sind sie dadurch gezwungen, Gewohnheiten und teilweise auch Bequemlichkeiten aufzugeben, was den meisten Menschen eher schwer fällt.

Doch bei näherem Hinsehen wird schnell klar: Es sind in erster Linie emotionale Gründe, die sie dazu bewegen, manche Verpackungen als vermeintlich überflüssig abzulehnen und die von der EU geplanten Verbote mehrheitlich gut zu finden. Immer mehr Konsumenten wollen ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten – und im Akzeptieren beziehungsweise Befürworten der PPWR sehen sie eine Möglichkeit dazu, noch dazu eine, die nicht allzu viel Eigenengagement erfordert.

Im Endeffekt ist es somit doch nicht allzu überraschend, dass rund zwei Drittel der Frauen und Männer, die an unserer Umfrage teilgenommen haben, den Verpackungsverboten positiv gegenüberstehen. Was bei der Interpretation der Ergebnisse auch nicht außer Acht gelassen werden darf: die grundlegende Neigung vieler Menschen, für das zu stimmen, was allgemein als „gut“ und „richtig“ gilt.

Weniger Zustimmung für das Verbot der Mini-Kosmetika in Hotels – warum?

Dass die Befragten das Verbot der Mini-Kosmetika in Hotels und anderen Herbergen tendenziell weniger gut heißen als die sonstigen Regularien, ist ebenfalls relativ leicht zu erklären. Dabei hilft es wiederum, den Fakt psychologisch zu analysieren.

Wer verzichtet schon gern auf nette, kleine Gaben?! Genau das sind die typischen Seifenpäckchen, Duschgel- oder Shampoofläschchen. Dieser Geschenkcharakter fällt weg, wenn Seife, Duschgel und Shampoo stattdessen in fest installierten großen Behältern angeboten werden. Obwohl man das eigentliche Produkt dennoch kostenlos bekommt, fühlt es sich schlichtweg weniger besonders, weniger individuell an. Denn anders als die Seife im großen Spender kann man die im kleinen Päckchen theoretisch auch als Souvenir mit nach Hause nehmen.

Bedeutung der bevorstehenden Regularien für die Inverkehrbringer

Zunächst sei festgehalten: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Dieses bekannte Sprichwort trifft auch in Bezug auf die PPWR zu. Denn zu jeder zukünftig verbotenen Verpackung gibt es Ausnahmeregelungen.

Beispielsweise gilt das Verbot von Einwegkunststoffverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse nur, wenn das Gewicht unter 1,5 Kilogramm liegt. Mengen über dieser Grenze dürfen weiterhin in den bislang üblichen Netzen, Beuteln, Schalen und Behältern verpackt werden. Erlaubt sind Einwegkunststoffverpackungen auch dann, wenn sie nachweislich notwendig sind, um den Verlust von Wasser oder Prallheit, mikrobiologische Gefahren, physische Erschütterungen oder Oxidation zu vermeiden.

Die PPWR verbietet Einwegumverpackungen aus Kunststoff, die am Point of Sale dazu dienen, Waren in klassischen Packagings wie Flaschen und Dosen zu bündeln, um den Verbrauchern den Kauf von mehr als einem Artikel nahezulegen. Ausgenommen sind Umverpackungen, die benötigt werden, um die Handhabung zu erleichtern.

Auch hinsichtlich des Verbots von Portionspäckchen für Ketchup, Zucker, Milch et cetera existieren Ausnahmen. So sind diese weiterhin zulässig, wenn sie zusammen mit Speisen oder Getränken zum sofortigen Verzehr bereitgestellt werden. Dies kann beispielsweise eine Tüte Pommes im Fast-Food-Restaurant oder eine Tasse Espresso im Café sein. Außerdem dürfen Portionspackungen nach wie vor an Orten verwendet werden, an denen sie erforderlich sind, um Hygiene und Sicherheit zu gewährleisten, etwa in Krankenhäusern, Kliniken und Pflegeheimen.

Fast schon kurios muten die Ausnahmen in Bezug auf das Verpackungsverbot für Kosmetik-, Hygiene- und Toilettenartikel im Beherbergungssektor an. Tatsächlich gilt es nämlich nur im Falle einer einzelnen Buchung, wenn also der Gast nur eine Nacht bleibt und die Produktreste vor der Ankunft des nächsten Gastes entsorgt werden. Bleibt jemand mindestens zwei Nächte, ist das Verbot aufgehoben. Es entfällt zudem, wenn die abgefüllten Mengen mehr als 50 Milliliter beziehungsweise 100 Gramm betragen.

Herausforderungen der PPWR für Hersteller, Händler und Verbraucher

Bleiben wir gleich bei den kleinen Verpackungen für Kosmetik-, Hygiene- und Toilettenartikel in Hotels, Pensionen und so weiter. Hersteller beziehungsweise Marken können sich mit diesen Minis zusätzliche Vertriebskanäle aufbauen und für das eigene Unternehmen werben. In gewisser Weise profitieren auch die Herbergen: In den Augen der meisten Verbraucher wirkt die Bereitstellung der Pröbchen großzügiger, während es eher „geizig“ erscheint, Seife, Duschgel und Shampoo nur in Behältern für alle Gäste anzubieten. Ähnliches trifft im Übrigen auch in Bezug auf die Portionspäckchen für Ketchup, Zucker, Milch und Co. im Gastgewerbe zu.

Was die Einwegverpackungen für Obst und Gemüse angeht, steht durch die Verbote gemäß der PPWR jede Gruppe vor Herausforderungen. Verbraucher etwa haben die wenig erstrebenswerte Wahl, ob sie die Äpfel und Orangen zukünftig lose im Einkaufswagen herumkullern lassen und dadurch Beschädigungen der Früchte riskieren oder sich selbst auferlegen, stets daran zu denken, selber Mehrwegbeutel speziell für gefährdete Lebensmittel mitzunehmen.

Hersteller und Händler sind gezwungen, sich Alternativen zu überlegen, die möglichst ökologisch und ökonomisch sowie verbraucherfreundlich sind. Dies ist nicht immer einfach, im Gegenteil. Für manches Obst und Gemüse mögen zwar auch Schachteln und Trays aus Pappe oder eierkartonartige Packagings funktionieren; für andere Sorten scheinen solche Varianten jedoch ungeeignet. Fakt ist: Soll die Verpackung weiterhin den bestmöglichen Frische- und Qualitätserhalt sicherstellen, bleibt die Suche nach adäquaten Lösungen definitiv herausfordernd. Denn spätestens, wenn sich die Verbraucher wiederholt mit schadhafter Ware konfrontiert sehen, wünschen sie sich doch die „alten“ Netze und Beutel zurück.

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