Verschärfte MOH-Grenzwerte für Druckfarben in Frankreich

Im Frühling des Jahres 2022 hat das französische Umweltministerium einen Erlass veröffentlicht, der die Verwendung von Mineralölen in Druckfarben für Verpackungen sowie spezifische Druckerzeugnisse wie Prospekte und Broschüren schrittweise verbietet respektive einschränkt. Grund dafür sind die Gesundheitsrisiken, die von bestimmten Mineralölkohlenwasserstoffverbindungen ausgehen können. Frankreich verschärft die aktuelle gesetzliche Regelung ab dem 1. Januar 2025 noch einmal deutlich.
Mineralöle für Druckfarben und ihre potenziellen Gesundheitsgefahren
Die französische Verordnung bezieht sich bei den Mineralölen auf solche Öle, die zur Herstellung von Druckfarben verwendet werden und deren Rohstoffe aus Erdöl stammen. Konkret geht es um
– aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) mit 1 bis 7 aromatischen Ringen und
– gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH) mit 16 bis 35 Kohlenstoffatomen.
Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit ist im Folgenden jeweils nur schlicht von „MOAH“ und „MOSH“ die Rede – gemeint sind jedoch immer die spezifizierten Varianten, sprich MOAH mit eins bis sieben aromatischen Ringen und MOSH mit 16 bis 35 Kohlenstoffatomen.
Als Hauptquellen für Mineralöle in Verpackungen aus recyceltem Papier und Karton gelten Zeitungen und weitere Printmedien, die dem Recycling zugeführt werden. Bei Packagings aus anderen Materialien kommen etwa Additive in der Kunststofferzeugung oder Schmierstoffe für die Dosenherstellung als Ursprünge infrage.
Es ist möglich, dass Mineralölkohlenwasserstoffe (MOH) ungewollt aus Verpackungsmaterialien in Lebensmittel übertreten. Einige MOSH können sich im menschlichen Gewebe anreichern und bestimmte MOAH als genotoxische Karzinogene wirken, also die DNA-Struktur schädigen und krebserregend sein. Aus diesen Gründen wird die Aufnahme von MOH als potenziell gesundheitsgefährdend angesehen.
Anmerkung: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stuft MOSH in Lebensmitteln derzeit als unbedenklich ein, verweist jedoch darauf, dass MOAH mit drei oder mehr aromatischen Ringen genotoxisch und karzinogen wirken können.
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass es auch verpackungsunabhängige Mineralölquellen in Lebensmitteln gibt, beispielsweise Anti-Staub-Additive für Getreide und sonstige Lebensmittelzusatzstoffe. In diesen Fällen werden Mineralölkohlenwasserstoffe sogar absichtlich eingesetzt.
Daten und Fakten zu den Vorgaben in Frankreich
Seit dem 1. Januar 2023 ist der Einsatz von Druckfarben, deren MOAH-Konzentration ein Prozent übersteigt, verboten. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Jahres 2024. Ab dem 1. Januar 2025 darf die MOAH-Konzentration nur noch maximal 0,1 Prozent betragen.
In Bezug auf MOSH hat es bis dato keine spezifischen Anforderungen gegeben. Ab dem 1. Januar 2025 ist auch für diese Mineralölkohlenwasserstoffe der Wert von 0,1 Prozent die Obergrenze.
Quelle: Siegwerk Druckfarben, „Erklärung über Mineralöle in Druckfarben und Lacken“
Das Ziel der Vorgaben besteht darin, die von Mineralölen in Druckfarben ausgehenden potenziellen Gesundheitsgefahren für den Menschen zu minimieren. Deshalb sollen die oben genannten sowie weitere Stoffe, die aufgrund ihres gesundheitlichen Risikos Recyclingkreisläufe stören und/oder die Verwertung von recycelten Materialien einschränken, nach und nach vom Markt eliminiert werden.
Warum die Regelungen auch Kritik ausgesetzt sind
Hierzulande stoßen die französischen Regelungen zur Mineralstoffkonzentration in Druckfarben zum Teil auf starken Gegenwind. Zum einen wird auf die Brisanz des Gesetzes für den freien Warenverkehr hingewiesen und zum anderen kritisiert, dass die analytische Nachweisbarkeit sowie die genaue Abgrenzung der betroffenen Mineralölkohlenwasserstoffe problematisch sind.
Beispielsweise kann es schwierig sein, MOSH eindeutig von polyolefinen oligomeren gesättigten Kohlenwasserstoffen (POSH) zu unterscheiden, da diese ein ähnliches analytisches Nachweisprofil aufweisen. POSH sind bis dato gesundheitlich nicht bewertet. Es liegen somit keine Daten zum Schädigungspotenzial dieser Stoffe vor. Eine Verwechslung könnte unter Umständen fatal sein.
Empfehlungen für Anwender von Verpackungen
In Anbetracht der verschärften Anforderungen sollten Anwender von Verpackungen, insbesondere von bedruckten Faltschachteln, ihre Lieferketten sorgfältig prüfen und eng mit Druckfarbenherstellern und Zulieferern zusammenarbeiten. Nur so kann es gelingen, die französische Verordnung zum Einsatz von Mineralölen in Druckfarben einzuhalten.
Im Idealfall legt man den Fokus darauf, die Verwendung mineralölhaltiger Farben zu minimieren und möglichst zeitnah auf Alternativen umzusteigen, die ohne Mineralöle auskommen. Auf diese Weise lassen sich rechtliche Risiken und drohende – kostenintensive und rufschädigende – Rückrufaktionen reduzieren oder ganz vermeiden.
Zusammenfassung
Mineralöle in Druckfarben und Verpackungen können auf Lebensmittel übergehen und so in den Menschen gelangen. Sie enthalten unter anderem aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH), die potenziell krebserregend sind, und gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH), deren mögliche Anreicherung im menschlichen Körper zum Teil ebenfalls als Gesundheitsgefahr angesehen wird. Als Hauptquellen für MOAH und MOSH in Packagings fungieren Recyclingmaterialien, Additive und Produktionshilfsmittel.
Um gesundheitliche Risiken zu minimieren und das Recycling zu fördern, schränkt Frankreich die Verwendung von MOAH und MOSH in Druckfarben und Packagings ein. Ab dem 1. Januar 2025 liegen die erlaubten Grenzwerte mit jeweils maximal 0,1 Prozent deutlich unter den gegenwärtigen Vorgaben, die noch bis zum Jahresende 2024 gelten. Inwieweit sich diese Regelungen bewähren, bleibt abzuwarten, denn die Nachweisbarkeit und die zuverlässige Abgrenzung der betroffenen zu anderen Stoffen stellen derzeit große technische Herausforderungen dar.
Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich für Anwender von Verpackungen, nach Möglichkeit alsbald auf mineralölfreie Alternativen bei Materialien und Druckfarben umzusteigen, um gesetzlich auf der sicheren Seite zu sein und den eigenen Kunden ausschließlich Produkte anzubieten, deren Packagings gesundheitlich vollkommen unbedenklich sind.