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Wie sieht die Mehrweg-Zukunft in Gastronomie und Handel aus?

Wie sieht die Mehrweg-Zukunft in Gastronomie und Handel aus?

Das neue Verpackungsgesetz hat es in sich. Allmählich nehmen die Ideen zu den Themen Plastikabfallvermeidung und Mehrwegverpackungen konkretere Formen an. Die Umwelt freut es natürlich, viele Unternehmen hingegen eher weniger. Doch die verschärften Regelungen, die auch schon die kommenden Jahre einbeziehen, sind wichtig und richtig.

Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Punkte für Gastronomie und Handel kurz zusammen. Zudem wollen wir Firmen Mut machen, dass der Umstieg auf nachhaltige Verpackungen auch jetzt noch gelingen kann.

Handel: Die Regelungen der neuen Pfandpflicht in der Übersicht

– Seit dem 1. Januar 2022 unterliegen sämtliche Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und auch alle Getränkedosen der Pfandpflicht.

– Milch und Milchersatz, Frucht- und Gemüsesäfte, Wein und Spirituosen sowie Nischenprodukte wie Energydrinks, Cider oder Apfelwein sind derzeit noch von der Einweg-Pfandpflicht ausgenommen.

– Für Plastikflaschen mit Milchgetränken gilt eine Übergangsfrist bis 2024.

– Bis zum 1. Juli 2022 dürfen Händler bereits in Verkehr gebrachte Einweg-Getränkeverpackungen noch pfandfrei abverkaufen.

– Aktuell beträgt der Pfand für Einweg-Getränkeflaschen von Mineralwasser, Erfrischungsgetränken, Bier und alkoholhaltigen Mischgetränken 25 Cent.

Wozu soll das neue Pfandsystem dienen? Es gewährleistet, dass Einweg-Getränkeflaschen verwertet werden können. Aus ihnen lassen sich neben neuen Flaschen auch Textilien herstellen.

Über den geforderten Recycling-Anteil in PET-Getränkeflaschen

– Ab dem Jahr 2025 muss der Anteil an Recycling-Plastik in PET-Flaschen mindestens 25 Prozent betragen – ab 2030 mindestens 30 Prozent.

Warum diese Quotenerhöhung? Laut Bundesumweltministerium sind die technischen Voraussetzungen gegeben, um sogar PET-Getränkeflaschen aus 100 Prozent Rezyklat zu produzieren.

Es ist davon auszugehen, dass der geforderte Mindestanteil an Recycling-Kunststoff auch in weiterer Zukunft regelmäßig um ein paar Prozent steigen wird. Untersuchungen zeigen, dass der Anteil an wiederverwendbarem Material momentan jährlich um circa ein Masseprozent zunimmt.

Gastronomie: Mehrweg-Regelungen für Essen zum Mitnehmen

– Ab dem Jahr 2023 sind Restaurants, Caterer und Lieferdienste verpflichtet, Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen nicht nur in Einweg-, sondern auch in Mehrwegbehältern anzubieten, um dem Konsumenten die freie Wahl zu lassen.

– Für kleine gastronomische Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von maximal 80 Quadratmetern, etwa Imbisse, wird es eine Ausnahme geben. Allerdings sollen sie ihren Kunden Speisen und Getränke alternativ in selbst mitgebrachten Behältern abfüllen können und explizit auf diese Option hinweisen.

Welchen Nutzen hat der Umstieg auf Mehrwegverpackungen? Das kann sich sicher jeder selber denken. Um es jedoch mit einem Fakt zu verdeutlichen: Allein in Deutschland entstehen durch Takeaway-Einwegverpackungen für Speisen und Getränke jeden Tag etwa 770 Tonnen Verpackungsabfall. Das ist eine unfassbare Menge – und unnötigerweise viel zu viel.

Hin zu Mehrweg – die Richtung stimmt

– Seit dem 3. Juli 2021 dürfen einige Wegwerfprodukte aus Plastik nicht mehr hergestellt und verkauft werden. Dazu gehören beispielsweise Strohhalme und Rührstäbchen, Einwegbesteck und -teller sowie Wattestäbchen.

– Von der Regelung sind außerdem Einweg-Lebensmittelbehälter und To-Go-Becher aus Styropor betroffen.

– Diese Bestimmungen und auch der ebenfalls seit Juli 2021 verpflichtende Warnhinweis für Wegwerfplastik auf Hygieneprodukten (Feuchttücher, Binden, Tampons), Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern und Einweg-Getränkebehältern gelten EU-weit.

Es wird also in kleinen, aber durchaus effektiven Schritten daran gearbeitet, den „Einweg“ zu verlassen und stattdessen die Richtung des „Mehrwegs“ einzuschlagen. Dafür genügt es selbstverständlich nicht, einfach ein Verbot nach dem anderen zu erlassen. Es braucht auch gute Alternativen für die nicht mehr zulässigen Produkte.

Zum Teil gibt es diese Alternativen schon. Beispielsweise existieren bereits etablierte Systeme für wiederverwendbare Coffee-To-Go-Becher. Auch bei der Mitnahme von Speisen kommen zumindest in geringem Maße sinnvolle Mehrwegverpackungssysteme zum Einsatz, in erster Linie in Form von Mehrwegverpackungen mit Pfand.

Es kann gut werden

Die neuen Regelungen zeigen, dass den „grünen Worten“ zunehmend auch Taten folgen. Mit dem Verbot kritischer Einwegartikel und der Entwicklung praktikabler Mehrwegsysteme haben wir als Unternehmer genauso wie als Privatleute die Chance, unserer geplagten Umwelt endlich wirklich zu helfen. Es passiert laufend mehr zugunsten der angestrebten Kreislaufwirtschaft.

Als Verpackungsspezialisten wissen wir aber auch, dass es für zahlreiche Unternehmen eine große Herausforderung darstellt, die Regeln zu befolgen. Der Umstieg auf nachhaltigere Produktverpackungen erfordert Ressourcen und Know-how – und beides noch dazu in beträchtlicher Menge. Dazu wird die für die Umstellung verfügbare Zeit immer knapper.

Für manche Firmen ist es schon fünf vor zwölf. Fest steht allerdings auch, dass der Umstieg nicht von heute auf morgen erfolgen kann. Dafür sind die technischen und logistischen Veränderungen schlichtweg zu massiv. Doch das bedeutet nicht, dass man zögern sollte, im Gegenteil. Es geht genau JETZT darum, etwas zu verändern – und zwar in jeder Hinsicht nachhaltig.

Wir von B+P Creality unterstützen unsere Kunden aktiv dabei, reibungslos umzusteigen, um zum einen die Gesetze einzuhalten, die nach und nach in Kraft treten werden, und zum anderen bewusst zu einer Natur beizutragen, die auch in etwas fernerer Zukunft lebt und wunderschön anzusehen ist. Noch haben wir die Möglichkeit dazu. Helfen auch Sie mit – mit uns!

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